Standards zur Ausbildung
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Standards - Die DGSv sichert mit ihren "Standards für die Qualifizierung zur Supervisorin/zum Supervisor der Deutschen Gesellschaft für Supervision e.V." die Qualität von Supervisionsausbildungen. Die Standards bilden die Grundlage für Entscheidungen zur Zertifizierung oder Anerkennung von Supervisionsausbildungen durch die zuständigen Organe der DGSv.

Die Standards werden im Dialog mit den Ausbildungsstätten kontinuierlich weiterentwickelt. Ausbildungen zur Supervisorin bzw. zum Supervisor, die diesen Standards entsprechen, können auf Antrag der Ausbildungsstätte durch die DGSv zertifiziert werden. Hochschulstudiengänge mit dem Abschluss Supervisorin/Supervisor (Master, Diplom), die diesen Standards entsprechen, können auf der Basis eines Kooperationsvertrages zwischen Hochschule und DGSv als Voraussetzung zur Mitgliedschaft anerkannt werden. Der Abschluss einer zertifizierten Supervisionsausbildung oder eines den Standards entsprechenden Hochschulstudiums ist eine Voraussetzung für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft in der DGSv. Die Teilnahme an einer zertifizierten Supervisionsausbildung oder einem den Standards entsprechenden Hochschulstudium ist eine Voraussetzung zum Erwerb der außerordentlichen Mitgliedschaft in der DGSv. Das Verfahren ist geregelt in den "Aufnahmebedingungen für eine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Supervision e.V. für natürliche Personen".

Hier erfahren Sie Näheres zu den  Standards
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