Mitglied der DGSv
Am Todtenberg 24
42329 Wuppertal
Telefon:
0202 - 78 66 844
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Standards - Die DGSv sichert mit ihren
"Standards für die Qualifizierung zur Supervisorin/zum
Supervisor der Deutschen Gesellschaft für Supervision
e.V." die Qualität von Supervisionsausbildungen. Die
Standards bilden die Grundlage für Entscheidungen zur
Zertifizierung oder Anerkennung von Supervisionsausbildungen
durch die zuständigen Organe der DGSv.
Die Standards werden im Dialog mit den Ausbildungsstätten
kontinuierlich weiterentwickelt. Ausbildungen zur Supervisorin
bzw. zum Supervisor, die diesen Standards entsprechen, können
auf Antrag der Ausbildungsstätte durch die DGSv
zertifiziert werden. Hochschulstudiengänge mit dem
Abschluss Supervisorin/Supervisor (Master, Diplom), die
diesen Standards entsprechen, können auf der Basis eines
Kooperationsvertrages zwischen Hochschule und DGSv als
Voraussetzung zur Mitgliedschaft anerkannt werden. Der
Abschluss einer zertifizierten Supervisionsausbildung oder
eines den Standards entsprechenden Hochschulstudiums ist
eine Voraussetzung für den Erwerb der ordentlichen
Mitgliedschaft in der DGSv. Die Teilnahme an einer
zertifizierten Supervisionsausbildung oder einem den
Standards entsprechenden Hochschulstudium ist eine
Voraussetzung zum Erwerb der außerordentlichen
Mitgliedschaft in der DGSv. Das Verfahren ist geregelt in
den "Aufnahmebedingungen für eine Mitgliedschaft in
der Deutschen Gesellschaft für Supervision e.V. für natürliche
Personen".
Hier erfahren Sie Näheres zu den
Standards
.